Album: Helene Fischer – Farbenspiel
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwälte Rasch
An dem Album Helene Fischer – Farbenspiel ließ die Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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